Steuern und Kosten sparen:
Die Kosten von einem oder zwei Dienstfahrrädern oder Dienst-E-Bikes können per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der Mehrwertsteuer, reduzierter Lohnsteuern und Lohnnebenkosten sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.