Du bist gern mit dem Fahrrad unterwegs? Damit bist du nicht allein. Radler werden automatisch zu Verkehrsteilnehmern und müssen sich an geltende Regeln halten. Auch wenn das Bike kleiner und wendiger als ein PKW ist, darf nicht eigenmächtig gehandelt werden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Sanktionen rechnen und kann sogar Punkte auf dem Konto in Flensburg kassieren.
Welche Verkehrsregeln gelten für Radfahrer?
Als Radfahrer müsst ihr euch an die gleichen Regeln, die auch für Autofahrer gelten, halten. Dabei ist auf Sonderreglungen zu achten. Diese werden meist durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt. Achtet also unbedingt auf das Fahrrad-Symbol auf den Hinweisschildern.
Radwege benutzen
Schreibt das entsprechende Verkehrszeichen die Benutzung von Radwegen vor, müsst ihr euch daran halten. Dies gilt für Fahrräder und für Pedelecs. Auch mit einem Rennrad musst du auf dem Radweg fahren.
Tipp: Ist der Radweg durch Schnee blockiert oder durch andere Hindernisse unpassierbar, darf auf die Fahrbahn gewechselt werden.
Ausnahmefall Ampel
Seit Januar 2017 besitzt die Fußgängerampel keine Gültigkeit mehr für Radfahrer. Sofern es keine extra Radfahrerampel gibt, müssen sich Radler an der normalen Fahrbahnampel orientieren. Dies schließt auch den grünen Abbiegepfeil ein. Du darfst ihn also für das Rechtsabbiegen verwenden.
Option Fahrradhelm
Eine Helmpflicht ist für Radfahrer nicht vorgeschrieben.
Wichtig: Vor dem Gesetz tragen Radfahrer keine Mitschuld an Unfällen, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Der Schadenersatzanspruch fällt allerdings meist geringer aus, da das Tragen eines Helms die Schwere der Verletzung vermutlich abgemildert hätte.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Helmpflicht dagegen für folgende Verkehrsteilnehmer:
- Mopedfahrer
- Mofafahrer
- S-Pedelec-Fahrer
- Motorradfahrer
Streitfrage Licht
Noch bis vor wenigen Jahren war der Dynamo am Fahrrad Pflicht. Dies hat sich 2013 geändert. Nun sind auch Leuchtquellen, die mit Batterie oder Akku betrieben werden, erlaubt. Allerdings muss es sich um fest montierte Lampen handeln.
Wie müssen Fahrradfahrer auf der Straße fahren?
Wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird, dürft ihr nebeneinander fahren. Dies war bis vor wenigen Jahren nur in Ausnahmefällen möglich. Von einer Behinderung wird ausgegangen, wenn der Überholvorgang erschwert wird. In diesem Fall müsst ihr einzeln hintereinanderfahren. Auf Fahrradstraßen ist das Nebeneinander fahren generell gestattet.
Hinweis: Wenn mehr als 15 Radler im geschlossenen Verband unterwegs sind, ist das zu zweit nebeneinander fahren erlaubt.
Wenn Fahrradfahrer die Fahrbahn nutzen, ist ein Abstand von 80 Zentimetern bis einem Meter zum Fahrbahnrand einzuhalten. Radfahrstreifen oder Schutzstreifen markieren optisch die Trennung des Radfahrers vom übrigen Verkehr.
Wann müssen Radwege benutzt werden?
Wenn dies bestimmte Verkehrszeichen vorschreiben, müssen Radfahrer auf den Radweg wechseln. Dies ist häufiger auf Straßen der Fall, wo ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht.
Schlägst du in der Straßenverkehrsordnung nach, stößt du in § 2 Absatz 4 auf folgenden Eintrag: „Die Pflicht, Radwege zu nutzen, besteht, wenn dies durch die Zeichen 237, 240 und 241 ausgewiesen ist.“
Du fragst dich nun sicher, wie diese Verkehrszeichen aussehen und was sie bedeuten:
- Zeichen 237: Radweg (weißes Fahrrad auf blauem Grund)
- Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg (blauer Grund, zwei Fußgänger oben, ein Fahrrad unten)
- Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg (blauer Grund, ein Fahrrad links, zwei Fußgänger rechts)
Die genannten Zeichen stehen für eine Radwegbenutzungspflicht. Du musst die Wege zwingend befahren und ggf. zusätzlich Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht auf diesen Wegen unterwegs sein.
Wann dürfen Radwege benutzt werden?
Radwege ohne die genannten blauen Verkehrsschilder musst du nicht zwingend benutzen. Die Kennzeichnung „Radweg ohne Benutzungspflicht“ stellt es dir frei, ob du die Fahrbahn befährst oder auf den Radweg wechselst.
Diese Radwege erkennst du an folgenden Merkmalen:
- Radweg befindet sich zwischen Fahrbahn und Gehweg
- blaue Radweg-Schilder sind nicht vorhanden
- Absenkungen an den Einmündungen erleichtern die Befahrung
Wann hat ein Radfahrer Vorfahrt?
Die für Fahrzeuge geltenden Vorfahrtsregeln sind auch für Radler bindend.
Damit haben Radler Vorfahrt:
- wenn sie an Kreuzungen und Einmündungen von rechts kommen (ausgenommen besonderer Regelungen und Wald- und Forstwege)
- im Kreisverkehr, wenn das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht ist
Tipp: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr musst du kein Handzeichen geben.
Drohen bei Radfahrern gleiche Bußgeldstrafen?
Die Bußgelder unterscheiden sich und liegen meist unter denen für Autofahrer. Aber ungeschehen kommst du als Radler nicht davon. Dafür sorgt ein eigens aufgestellter Bußgeldkatalog.
Wichtig: Bekommen Radler ohne Führerschein einen Bußgeldbescheid, wird für sie ein Punktekonto in Flensburg eröffnet. Dies kann das Erlangen der Fahrerlaubnis erschweren. Fahrverbote sind im Bußgeldkatalog für Fahrräder nicht verankert.
Radler und Promille
Für Radfahrer existiert keine Promillegrenze. Eine auffällige Fahrweise kann zur Strafanzeige führen. Dies ist bei einem Promillewert über 0,3 zulässig. Bei mehr als 1,6 Promille werden drei Punkte, eine Geldstrafe und eine MPU fällig.
Radler und Rasen
Für Radfahrer ist Rasen weniger ein Thema. Die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h dürften die wenigsten von euch überschreiten. Wer aber unangepasst fährt und Fußgänger gefährdet, muss mit Bußgeldern um 35 Euro rechnen.
Radler übersehen Rot
Übersehen Radfahrer die rote Ampel, sind 60 Euro Bußgeld zu zahlen und ein Punkt in Flensburg wird fällig. Wenn es zu einem Unfall kam, werden 120 Euro fällig.
Gibt es auch eine MPU für Fahrradfahrer? Ich kann mir das fast nicht vorstellen. Wie lange muss ich mich denn im Voraus auf die MPU vorbereiten? Ich möchte nämlich nicht erst kurz vorher damit beginnen.
Hallo Kim,
Ja, es gibt in Deutschland eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die auch für Fahrradfahrer relevant sein kann. Eine MPU wird üblicherweise dann angeordnet, wenn Verkehrsteilnehmer durch Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig geworden sind. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern kann auch auf Fahrradfahrer zutreffen.
Wenn ein Fahrradfahrer beispielsweise mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, kann dies zur Anordnung einer MPU führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein Auto oder ein Fahrrad fährt – die Grenzen für die Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinfluss gelten für alle Verkehrsteilnehmer.
Die MPU soll klären, ob jemand trotz vorherigen Fehlverhaltens im Straßenverkehr als verkehrssicher eingestuft werden kann. Sie umfasst verschiedene Tests und Gespräche, die darauf abzielen, das Risiko zukünftiger Verkehrsverstöße einzuschätzen und die Fahreignung zu beurteilen.
Die Vorbereitungszeit für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) variiert je nach individueller Situation und den Gründen für die MPU. Allgemein wird empfohlen, sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu nehmen, da die MPU eine umfassende Beurteilung der Fahreignung beinhaltet und nicht einfach zu bestehen ist. Hier sind einige Richtlinien:
Art des Delikts: Die benötigte Vorbereitungszeit hängt oft von der Art des Delikts ab (Alkohol, Drogen, Punkte in Flensburg etc.). Bei Alkohol- und Drogendelikten wird oft eine längere Abstinenzzeit gefordert, die nachgewiesen werden muss.
Abstinenznachweise: Bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten kann die Vorlage von Abstinenznachweisen erforderlich sein. Diese Nachweise erfordern meist eine mehrmonatige Abstinenz. Die Zeiträume variieren, können aber sechs Monate bis zu einem Jahr betragen.
Vorbereitungskurse: Viele Experten empfehlen die Teilnahme an speziellen Vorbereitungskursen oder Beratungen. Diese Kurse können dabei helfen, die Gründe für das Fehlverhalten zu verstehen und zukünftig zu vermeiden. Die Dauer solcher Kurse kann variieren.
Persönliche Reflexion und Verhaltensänderung: Eine gründliche Selbstreflexion und ggf. eine Verhaltensänderung sind essentiell. Dies kann Zeit in Anspruch nehmen, da man lernen muss, mit Situationen, die zum Fehlverhalten geführt haben, anders umzugehen.
Organisatorische Aspekte: Die Terminfindung für die MPU selbst und die dafür notwendigen Untersuchungen (z.B. medizinische Tests) benötigen ebenfalls Zeit.
Insgesamt wird oft eine Vorbereitungszeit von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr empfohlen. Es ist wichtig, diese Zeit zu nutzen, um die Chancen auf ein positives MPU-Ergebnis zu erhöhen. Eine frühzeitige Beratung durch eine spezialisierte Beratungsstelle oder einen Verkehrspsychologen ist sinnvoll, um den individuell besten Vorbereitungsplan zu erstellen.
Wichtig ist natürlich auch, dass das Fahrrad verkehrssicher ist. Also nochmal den Schraubenzieher nehmen und alle Schrauben festziehen, mit Rostlöser die Kette entrosten und anschliessen mit Mehrzwecköle einfetten.